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DEUTSCHE ENTWICKLUNGSPOLITIK IN DER 17. LEGISLATURPERIODE
Leitmotiv liberaler Entwicklungshilfe ist die „Hilfe zur Selbsthilfe“, die selbstbestimmte Entwicklungszusammenarbeit in Abstimmung mit den Regierungen vor Ort. Muhammend Yunus, Gründer der Mikrokredite vergebenden Grameen Bank und Träger des Friedensnobelpreises 2006, hat sehr treffend umschrieben, was mit diesem Motto gemeint ist und welches Ziel damit verfolgt wird. „Um die Armen aus ihrer Notlage zu befreien, müssen wir lediglich geeignete Wach-stumsbedingungen für sie schaffen. Erhalten sie einmal Gelegenheit, ihre Energie und Kreativität zu entfalten, so werden sie ihre Armut bald abschütteln.“ Entwicklungspolitische Ziele verfolgen wir zudem auf Basis unserer Werte und Interessen. Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Achtung der Menschenrechte sind entscheidende Vorraussetzung für den Erfolg unserer Entwicklungszusammen-arbeit. Im Koalitionsvertrag zwischen uns Liberalen und der Union sind als Schlüsselsektoren der Entwicklungszusammenarbeit die folgenden Bereiche definiert: * Gute Regierungsführung: Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Achtung der Menschenrechte sind entscheidende Vorraussetzung für den Erfolg unserer Entwicklungszusammenarbeit. Die Einhaltung der Menschenrechte wird zum Maßstab von Entwicklungszusammenarbeit mit Regierungen. Dies bedeutet, dass Länder, die diese massiv verletzen, Korruption betreiben und keinen Willen zur Veränderung zeigen, finanziell nicht unterstützt werden. Damit die Bevölkerung dieser Länder nicht zusätzlich leidet, sollen Kirchen, Stiftungen und Nichtregierungsorganisationen verstärkt tätig werden. * Bildung/Ausbildung: grundlegende Bildung ist das beste Mittel gegen Armut. Menschen den Zugang zu Bildung zu verwehren, heißt, ihnen ein elemen-tares Menschenrecht vorzuenthalten. Ohne Bildung ist menschliche Entwicklung nicht möglich. * Gesundheit: die Sicherung des Überlebens und die Bekämpfung von Armut sind unmittelbar abhängig von einer zumindest grundlegenden Versorgung mit Gesundheit und Hygiene. Nur mit einer gesunden Bevölkerung kann sich ein Land wirtschaftlich entfalten und die Bevölkerung die Entwicklung ihres Landes vorantreiben. * Stärkung des ländlichen Raums und der ländlichen Entwicklung: in ländlichen Gebieten ist Armut besonders verbreitet. Wenn die Weltgemeinschaft ihrem Ziel näher kommen will, den Anteil der Hungernden an der Weltbevölkerung bis 2015 um die Hälfte zu reduzieren, muss sie vor allem die Entwicklung der ländlichen Gebiete fördern. Landwirtschaft und Handel mit Agrarprodukten sind Grundbausteine für ein breitenwirksames Wachstum armer Länder. * Klima-, Waldschutz, Umwelt- und Ressourcenschutz: Schwellen- und Entwicklungsländer sind besonders von den Folgen des Klimawandels betroffen, tragen ihrerseits aber auch spürbar zu den globalen Treibhausgasemissionen bei. Nachhaltige Entwicklungszusammenarbeit kann langfristig nur erfolgreich sein, wenn Vorhaben zur erfolgreichen Armutsbekämpfung Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel und zum Klimaschutz einschließen. Waldschutz ist das beste Mittel zur Senkung des CO2-Ausstoßes – gesunde Wälder bzw. Urwälder tragen zur Minderung des Ausstoßes von CO2 im Umfang von 20% bei. Werden diese weiter sukzessive abgeholzt, steigt die CO2-Belastung entsprechend. Das wollen wir mit einer gezielten Politik der Waldschonung und Aufforstung ver-hindern. * Wirtschaftliche Zusammenarbeit: Handel und Wirtschaftswachstum haben eine Schlüsselrolle bei der nachhaltigen Entwicklung und Armutsbekämpfung eines Landes. Neben der Förderung von Public-Private-Partnerships (PPP) werden wir durch einen besseren Investorenschutz, ein geregeltes öffentliches Auftragswesen und weniger Bürokratie in Zollverfahren den grenzübergreifenden Handel und die Investitionsmöglichkeiten für die deutsche Wirtschaft in Entwicklungsländern stärken. In diesem Zusammenhang werden wir die Rahmenbedingungen verbessern, die für nachhaltiges Wachstum sorgen und institutionelle, politische und infrastrukturelle Maßnahmen fördern, die privates Wirtschaften ermöglichen. Deutschland wird im Kontext der europäischen und internationalen Arbeitsteilung künftig mit einer begrenzten Zahl von Partnerländern zusammenarbeiten. Kirchen, Stiftungen und Nichtregierungsorganisationen werden wir ebenso wie die Privatwirtschaft intensiv in unsere Entwicklungszusammenarbeit einbinden. Struktur der Entwicklungszusammenarbeit Die Bundesregierung wird durch organisatorische und strukturelle Reformen die Wirksamkeit der deutschen Entwicklungspolitik erhöhen und die Zielgenauigkeit des Mitteleinsatzes verbessern. Doppelstrukturen in Regierung und Durchführungsorganisationen sollen aufgelöst werden. Eine Reform der Durchführungsstrukturen wird noch innerhalb des ersten Jahres der 17. Legislaturperiode erfolgen. Architektur der internationalen Entwicklungszusammenarbeit Angestrebt wird eine grundlegende Reform der EU-Entwicklungspolitik mit dem Ziel mehr Kohärenz, Komplementarität, Subsidiarität und eine schlüssige Arbeitsteilung zu erreichen. Die unterschiedliche Behandlung von Entwicklungsländern Afrikas, der Karibik und des Pazifiks im Vergleich zu Entwicklungsländern anderer Weltregionen sollte laut Koalitionsvertrag beendet und eine einheitliche Entwicklungszusammenarbeit der EU sollte erreicht werden. Finanzierung Trotz Finanzkrise verfolgt die neue Bundesregierung das Ziel, ihre internationalen Verpflichtungen zur schrittweisen Erhöhung der deutschen Entwicklungsleistun-gen (ODA) auf 0,7 Prozent des Bruttonationaleinkommens einzuhalten. Wir werden uns diesem Ziel verantwortlich im Rahmen des Bundeshaushaltes annähern. Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und FDP: ab S. 127 Kapitel zur Entwicklungspolitik. Soweit ein Überblick über den Ansatz unserer Politik. Im Mittelpunkt dessen, was wir uns vorgenommen haben, stehen stets die Menschen selbst; Menschen in Not haben Anspruch auf unsere Solidarität. Unser langfristiges Ziel ist, dass aus Partnern in der Entwicklungszusammenarbeit Partner in der wirtschaftlichen Zusammenarbeit werden. Friedrich Naumann hat zu Recht auch gesagt: „Wir wissen, dass nur der frei sein kann, der weiß, wovon er die nächsten vier Wochen lebt.“
Armut
Bildung
Erneuerbare Energien
Energie fördert Entwicklung. Die sichere und nachhaltige Energieversorgung ist eine wichtige Lebensader jeder Gesellschaft und die Grundlage für wirtschaftliche Prosperität. In Zeiten des Klimawandels, von dem vor allem die Schwellen- und Entwicklungsländer betroffen sind, müssen auch diese ihre Energieversorgung rechtzeitig auf einen nicht-konventionellen, also erneuerbaren Energiepfad lenken. Deutsche Entwicklungspolitik ist daher auch – und vor allem – internationale Klimapolitik.
Wir wollen daher bei Programmen zur Minderung von Treibhausgasen in Entwicklungsländern insbesondere durch den Einsatz von erneuerbaren Energien auch einen Beitrag zum sicheren Zugang der Bevölkerung zu bezahlbarer moderner Energie zu leisten. Dabei ist zu beachten, dass dezentrale Stromversorgungssysteme mit erneuerbaren Energien insbesondere für die Förderung der ländlichen Entwicklung genutzt werden können.
Entwicklungsfinanzierung
Ernährung
Frieden
Gesundheit
Good Governance
Klimaschutz
Der Klimaschutz ist weltweit eine umweltpolitische Herausforderung unserer Zeit und ein wichtiger Bestandteil der Entwicklungszusammenarbeit. Er ist Vorsorge für eine langfristig tragfähige wirtschaftliche und ökologische Entwicklung und zugleich ein Wettbewerbsmotor für neue Technologien. Klimaschutz ist auch ein notwendiger Beitrag zur Armutsbekämpfung, da gerade die Entwicklungsländer von den Folgen des Klimawandels besonders betroffen sind.
Nachhaltige Entwicklungszusammenarbeit kann langfristig also nur erfolgreich sein, wenn Vorhaben zur erfolgreichen Armutsbekämpfung Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel und zum Klimaschutz einschließen. Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung hat 2009 eine Milliarde Euro für Maßnahmen zum Klimaschutz und zur Anpassung an den Klimawandel in Entwicklungsländern zur Verfügung gestellt.
Die Bundesregierung hat sich das Ziel gesetzt hat, gemäß den deutschen Verpflichtungen beim Europäischen Rat, 50 Prozent der Erlöse aus der Versteigerung der Emissionszertifikate ab 2013 vorrangig für internationale und ergänzend nationale Klimaschutzprojekte zu nutzen. Die von Deutschland unterstützten internationalen Klimaschutzaktivitäten sollten vorrangig in Entwicklungsländern eingesetzt werden. Dort können nicht nur die größten Wirkungen für die Reduktion der Emissionen erzielt werden, die eingesetzten Mittel tragen auch dazu bei, das Ziel der Bundesregierung zu erreichen, bei zum Jahr 2015 0,7 Prozent des Bruttonationaleinkommens für die öffentliche Entwicklungszusammenarbeit bereitzustellen.
Der Emissionshandel ist das vorrangige Klimaschutzinstrument. Er soll perspektivisch zu einem globalen Kohlenstoffmarkt ausgebaut werden. Die Europäische Union arbeitet zudem darauf hin, bis 2015 einen OECD-weiten Markt für Emissionsrechte aufzubauen und diesen bis 2020 auch auf die wirtschaftlich fortgeschrittenen Entwicklungsländer auszudehnen sowie den internationalen Luft- und Seeverkehr in den Emissionsrechtehandel mit einzubeziehen.
Menschenrechte
Waldschutz
Die Wälder der Erde dienen einem großen Teil der Menschheit als Lebensgrundlage. Zugleich ist eine der günstigsten Methoden, die globalen Emissionen zu verringern, die Vermeidung von Waldrodungen und der Umwandlung von Naturräumen in Entwicklungsländern, die etwa ein Viertel der weltweiten CO2-Emissionen verursachen. Daher muss der Waldschutz verstärkt werden.
Am Anfang des 21. Jahrhunderts fehlt etwa 1,1 Milliarden Menschen – das ist ein Sechstel der Weltbevölkerung – der Zugang zu sauberem Trinkwasser. Rund 2,6 Milliarden, davon fast 1 Milliarde Kinder, leben ohne angemessene sanitäre Basisversorgung. Wassermangel und mangelnde Wasserqualität gehören zu den Hauptursachen für den Tod von Kindern, für Armut, Krankheiten und Umweltzerstörung. Sauberes Wasser ist die Grundlage allen Fortschritts. Der Wassersektor ist darum ein Schwerpunktbereich der deutschen Entwicklungszusammenarbeit.
Weitere wichtige Felder der deutschen Entwicklungspolitik sind die Erhaltung der Böden und die Bekämpfung der Desertifikation sowie die Sicherung der Vielfalt des Lebens auf der Erde, die eine entscheidende Voraussetzung für die Bekämpfung der weltweiten Armut darstellt. Deutschland unterstützt seine Partnerländer deshalb beim Schutz und der nachhaltigen Nutzung der biologischen Vielfalt. Von großer Bedeutung ist auch der Schutz vor Naturkatastrophen. Weltweit wurden in den letzten 20 Jahren mehr als 1,5 Millionen Menschen durch Naturkatastrophen getötet; allein 2008 waren es fast 250.000. Nach Angaben des Entwicklungsprogramms der Vereinten Nationen (UNDP) sind jedes Jahr weltweit rund 118 Millionen Menschen einem Erdbebenrisiko ausgesetzt, 343,6 Millionen Menschen müssen damit rechnen, dass ein tropischer Wirbelsturm ihre Heimat verwüstet. 521 Millionen Menschen leben mit der Bedrohung, dass sie von einer Flut getroffen werden und 130 Millionen Menschen mit dem Risiko einer möglichen Dürre. Katastrophenvorsorge wird als Thema der Entwicklungszusammenarbeit immer wichtiger.
Wirtschaftliche Zusammenarbeit