24.05.2012

Wahlrecht, KFOR, Transplantationsgesetz: Aktuelle Plenardebatten dieser Woche

In der aktuellen Sitzungswoche des Deutschen Bundestages lassen sich in den aktuellen Tagesordnungen viele wichtige Debatten finden. In der vorletzten Sitzungswoche vor der Sommerpause werden folgende Themen behandelt:
Rechtsschutz vor Wahlen verbessern
Der Bundestag hat sich am Donnerstag eine halbe Stunde lang abschließend mit zwei
gemeinsamen Gesetzentwürfen der Fraktionen von CDU/CSU, SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen "zur Verbesserung des Rechtsschutzes in Wahlsachen" (17/9391) und zur Änderung des Grundgesetz-Artikels 93 über die Zuständigkeiten des Bundesverfassungsgerichts (17/9392) befasst. Das Ergebniss der namentlichen Abstimmung fiel deutlich aus: 510 der beteiligten 576 Abgeordneten haben den gemeinsamen Gesetzentwürfen zugestimmt.
Danach soll in Zukunft unmittelbar beim Bundesverfassungsgericht Beschwerde gegen eine Feststellung des Bundeswahlausschusses eingelegt werden können, wenn dieser die Anerkennung einer Vereinigung als Partei zur Wahl ablehnt. Bislang gibt es vor der Wahl keinen Rechtsbehelf gegen die Entscheidung des Bundeswahlausschusses über die Feststellung der Parteieigenschaft.
Auch sollen nach den Vorstellungen der vier Fraktionen im Wahlprüfungsverfahren nach der Wahl "Rechtsverletzungen des Einsprechenden beziehungsweise des Beschwerdeführers künftig vom Bundestag und vom Bundesverfassungsgericht im Entscheidungstenor festgestellt" werden, auch wenn sie keine
Auswirkungen auf die Gültigkeit der Wahl haben. Vorgesehen ist zudem, den Bundeswahlausschuss und die Landeswahlausschüsse um je zwei Richter des Bundesverwaltungsgerichts beziehungsweise Oberverwaltungsgerichts zu ergänzen. Ferner soll bei einer Wahlprüfungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht anders als bisher in Zukunft ein einzelner Wahlberechtigter allein Beschwerdeführer sein können.



KFOR-Mandat
Zur namentlichen Abstimmung steht der Beschluss des Auswärtigen Ausschusses, das Bundeswehr-Mandat im Kosovo um ein weiteres Jahr zu verlängern. Mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen, der SPD und überwiegender Mehrheit von Bündnis 90/Die Grünen wurde der Antrag der Bundesregierung zuvor im Auswärtigen Ausschluss angenommen. Es wird somit eine breite Mehrheit für die Verlängerung des Einsatzes erwartet.
Auch weiterhin sind unverändert 1.850 Soldaten vorgesehen. Weitere Reduzierungsschritte sind in Abhängigkeit von der Lageentwicklung möglich, derzeit aber noch nicht konkret absehbar. Die Nato-geführte Operation KFOR wird für weitere zwölf Monate insgesamt rund 68,2 Millionen Euro kosten. Grundsätzlich ist die Lage im Kosovo ruhig und stabil, allerdings bleibt das Eskalationspotenzial im kosovarisch-serbisch dominierten Konflikt hoch. Der von der Europäischen Union mit dem Ziel einer konkreten Verbesserung der Lebensbedingungen im Norden Kosovos vermittelte bilaterale Dialog zwischen Serbien und Kosovo hat seit Frühjahr 2011 erste positive Ergebnisse gebracht.



Organspende / Transplantationsgesetz
Am Freitag wird der Deutsche Bundestag nach intensiver Beratung die von der schwarz-gelben Bundesregierung eingebrachten Änderungen des Transplantationsgesetzes verabschieden. Angesichts der großen Zahl von Schwerkranken, die dringend auf ein Spender-Organ angewiesen sind, soll diese grundlegende Reform die geringe Zahl der Spender spürbar und schnell erhöhen. Ganz wichtig ist natürlich: Es gibt keinen Zwang zu einer Organspende! Ziel der Übereinkunft ist es, die Kluft zwischen Bereitschaft und der tatsächlichen Einwilligung mit einem Ausweis zu schließen. Bislang müssen die Menschen ihre Bereitschaft zur Spende aus eigener Initiative erklären - per Organspendeausweis oder gegenüber den Angehörigen.
Auch für mich ist es ein zentrales Anliegen, dass sich möglichst viele auch junge Menschen mit diesem Thema auseinandersetzen und eine Entscheidung treffen, die ohne Druck, auf Grundlage guter Informationsangebote erfolgt. Bei der Entscheidung zu den beiden Gesetzesänderungen gibt es keine einheitliche Fraktionslinie, da es sich hierbei um eine klassische Gewissensentscheidung handelt. Denn: Die Frage nach einer Organspende kann tiefe persönliche, religiöse und ethische Überzeugungen berühren. Nach Angaben der Deutschen Stiftung Organtransplantation spendeten 1200 Menschen nach ihrem Tod Organe, 7,4 Prozent weniger als im Vorjahr. Für rund 12.000 Kranke, die in Deutschland auf ein Spenderorgan warten, wird eine parteiübergreifende Einigung auf feste Regeln ein großer Fortschritt sein.



Weitere Themen dieser Sitzungswoche finden Sie im
Informationsangebot des Deutschen Bundestages unter
www.bundestag.de