01.06.2012

Netzentwicklungsplan ebnet den Weg für die Energiewende

Die Energiewende kommt voran! Ein zentrales Schlüsselthema auf dem Weg hin zu mehr Strom aus erneuerbaren Energien ist der Ausbau der Netze. Nun liegen die Zahlen und Fakten dafür auf dem Tisch: Laut dem kürzlich präsentierten Netzentwicklungsplan (NEP) sollen in den nächsten Jahren etwa 3.800 km neue Stromtrassen gebaut werden und 4.400 km Leitungen müssen im Höchstpannungsnetz so optimiert werden, dass sie die schwankende Wind- und Solarstromeinspeisung dauerhaft meistern können.

Es geht vor allem auch um den Bau von Nord-Süd-Trassen, da der Strom aus den leistungsfähigen Offshore-Windkraftanlagen an den deutschen Küsten auch in die Verbrauchszentren in Süddeutschland geleitet werden muss. Im Fokus stehen dabei vier große Stromautobahnen, die sich über mehrere hundert Kilometer von Schleswig-Holstein, Niedersachsen und Sachsen-Anhalt ausgehend nach Hessen, Baden-Württemberg und Bayern erstrecken sollen.

Die quer durch Deutschland führenden Trassen sollen laut ersten Grobplanungen wie folgt verlaufen: Von Emden (Niedersachsen) nach Osterath in Nordrhein-Westfalen und von dort nach Philippsburg in Baden-Württemberg. Eine weitere Haupttrasse ist von Wehrendorf (Niedersachsen) nach Urberach (Hessen) geplant. Zudem soll eine Haupttrasse von Schleswig-Holstein nach Baden-Württemberg und Bayern führen. Die vierte große Gleichstromtrasse soll vom ostdeutschen Lauchstädt (Sachsen-Anhalt) nach Meitingen (Bayern) verlaufen.

Insgesamt werden für Aus- und Neubau Kosten von 20 Mrd. Euro veranschlagt. Die Dimensionen des Projekts und die Bedeutung der Energiewende für den Standort Deutschland und seine Bevölkerung machen auch klar: Ohne die Bürgerinnen und Bürger in Deutschland wird die Energiewende nicht erfolgreich sein können. Daher hat nun der Bürger das Wort. Bevor die genauen Streckenverläufe der Leitungen festgelegt werden, kann sich im Rahmen eines Konsultationsverfahrens unter http://www.netzentwicklungsplan.de/content/konsultation-2012 jeder einzelne einbringen, Fragen stellen oder Kritik äußern. Die Rückmeldungen können bis zum 10. Juli erfolgen und werden Eingang finden in die endgültigen Planungen.

Im Anschluss an den Konsultationsprozess überarbeiten die Übertragungsnetzbetreiber den NEP-Entwurf und fügen eine zusammenfassende Erklärung über die Berücksichtigung der Konsultationsergebnisse hinzu. Dieser zweite NEP soll dann in der zweiten Augusthälfte 2012 vorliegen. Auch für diesen Entwurf wird dann erneut ein Konsultationsverfahren initiiert. Auf dieser Grundlage wird die Bundesnetzagentur dann einen Entwurf für einen Bundesbedarfsplan erarbeiten und diesen der Bundesregierung vorlegen. Der Bundesbedarfsplan, der dann vom Bundestag bis Ende des Jahres als Gesetz verabschiedet werden soll, ist Voraussetzung für die Durchführung von verkürzten Planungs- und Genehmigungsverfahren. Diese sollten auch für Kraftwerksneubauten gelten. Deutschland wird auch künftig noch neue konventionelle, aber möglichst „saubere“, Gas- oder Kohlekraftwerke benötigen, denn die regenerativen Energien sind nicht ausreichend grundlastfähig. Energie soll eben nicht nur klimafreundlich und bezahlbar sein, sondern muss auch beständig verfügbar bleiben.

Im letzten Jahr hat die schwarz-gelbe Bundesregierung bereits ein jährliches Monitoring der Energiewende durch eine Expertenkommission gestartet. Zusammen mit dem NEP, der auch in Zukunft immer wieder an die veränderten Umstände angepasst werden muss, haben wir die richtigen Werkzeuge in der Hand, um die ambitionierten Ziele Energiewende zu erreichen. Ich bin zudem überzeugt, dass die angestoßene Energiewende eine politische und fachliche Begleitung im Umsetzungsprozess benötigt, und zwar nicht nur bezogen auf den notwendigen Ausbau der Netze und den Zubau von Anlagen der erneuerbaren Energien. Mit Blick auf den weiteren Gas-Kraftwerksbau ist in besonderer Weise zu beachten, dass Diversifizierungen bei Gasliefer-Ländern anzustreben sind, damit stärker werdende Importabhängigkeiten begrenzt werden können.

Ich freue mich, dass in dem NEP auch die Übertragungskapazitäten zwischen Deutschland und seinen Nachbarländern sowie die Erzeugungsstrukturen des europäischen Auslands Berücksichtigung finden. Auch in unseren Nachbarländern steigt der Anteil der erneuerbaren Energien an der Stromerzeugung. Die Veränderungen bei Bedarf und Erzeugung müssen auch künftig in aktualisierte NEPs Eingang finden. Generell wird ein gut funktionierender grenzüberschreitender Stromhandel künftig noch wichtiger sein. Die Beseitigung von Kapazitätsengpässen in der Anbindung des deutschen Verbundnetzes an das europäische Stromnetz muss daher dringend vorangetrieben werden. ich habe bereits in der letzten Legislaturperiode mehrfach auf dieses wichtige Thema hingewiesen. Hier sind nun mit dem NEP Fortschritte zu verzeichnen, beispielsweise bei Maßnahmen zur Erhöhung der grenzüberschreitenden Übertragungskapazität zwischen Deutschland und den Niederlanden sowie Belgien.

Natürlich sind die großen, notwendigen Umbauten an einer der Schlagadern der Gesellschaft und der deutschen Wirtschaft nicht zum Nulltarif zu haben. Umso wichtiger wird es sein, die Bevölkerung auf diesem Weg mitzunehmen. Eine Etappe auf diesem Weg sind die Konsultationen zum NEP. Wir Liberalen werden das Thema weiterhin sehr nah begleiten. Ich habe kürzlich eine Fachklausurtagung der Bundestagsfraktion zur Umsetzung des Energiekonzepts angeregt, die möglichst bald nach der Sommerpause stattfinden sollte – dann werden die Anregungen und Wünsche der Bürgerinnen und Bürger bereits Eingang in den überarbeiteten NEP gefunden haben.